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BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97 |
Volltextveröffentlichung
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BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 46; StPO § 261
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Strafzumessung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84
Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils
Auszug aus BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97
Sind sie dagegen so dürftig, daß sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat, zu dem insbesondere der Schuldumfang zählt, nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen, so ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (BGHSt 33, 59 ;… BayObLG a.a.O.;… Ruß § 318 Rn. 7 a). - BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Auszug aus BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97
Insofern ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im veräußerten Kokain befunden haben (BGH NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350/351; BayObLGSt 1988, 62/69;… BayObLG Urteil vom 30.1.1990 - RReg 4 St 172/89 - Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361). - BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95
Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge - …
Auszug aus BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97
Ein solcher Wirkstoffgehalt würde bedeuten, daß das Kokain von guter Qualität war (BGH NStZ-RR 1996, 281 und StV 1996, 214/215;… Körner BtMG § 29a Rn. 51).
- BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84
Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit …
Auszug aus BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97
Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, falls das Berufungsgericht wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO ) sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befaßt hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksm auf diese Teile beschränkt ist (BGH NStZ 1984, 566 ; BayObLGSt 1968, 94;… KK/Ruß StPO 3. Aufl. § 318 Rn. 1). - BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96
Umfang der erforderlichen Feststellungen - Schätzung - Wirkstoffgehalt des …
Auszug aus BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97
Ein solcher Wirkstoffgehalt würde bedeuten, daß das Kokain von guter Qualität war (BGH NStZ-RR 1996, 281 und StV 1996, 214/215;… Körner BtMG § 29a Rn. 51). - BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85
Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum …
Auszug aus BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97
Insofern ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im veräußerten Kokain befunden haben (BGH NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350/351; BayObLGSt 1988, 62/69;… BayObLG Urteil vom 30.1.1990 - RReg 4 St 172/89 - Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361). - BayObLG, 30.01.1990 - RReg. 4 St 172/89
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, …
Auszug aus BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97
Insofern ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im veräußerten Kokain befunden haben (BGH NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350/351; BayObLGSt 1988, 62/69; BayObLG Urteil vom 30.1.1990 - RReg 4 St 172/89 - Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361).
- BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
Unwirksamkeit einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung
Er muß vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher festellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes in "dubio pro reo" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. BayObLGSt 1997, 95/96; Beschluß vom 24.6.1997 - 4St RR 128/97 je m. w. N.). - BayObLG, 07.08.1997 - 4St RR 189/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Bestimmung …
Er muß vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes in dubio pro reo feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, so zuletzt u. a. Beschluß v. 9.6.1997 - 4St RR 137/97 - BayObLGSt 1997, 95 und Urteil v. 24.6.1997 - 4St RR 128/97 - Körner a.a.O.).